Am 25. Mai 2008 ist es soweit. 19.235 Eckernförder Wahlberechtigte sind aufgefordert, ihre Stimme bei der Gemeinde-, Kreis- und Landratswahl abzugeben.
Wahlrechtsvoraussetzungen
Wahlberechtigt für die Gemeinde-, Kreis- und Landratswahl sind nach § 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
+ das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und
+ seit mindestens 6 Wochen (Stichtag 13. April 2008)
a) im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder
b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
+ nicht nach § 4 GKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind